Gebühren im Notdienst

Am 13.02.2020 ist die Notdienstnovelle der Gebührenverordnung für Tierärzte in Kraft getreten. Diese verpflichtet jeden Tierarzt für Leistungen, die außerhalb der regulären Sprechzeiten bei Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen erbracht werden, eine Notdienstgebühr von 50,-€ zu erheben und alle erbrachten Leistungen mindestens mit dem zweifachen (maximal dem vierfachen) Satz der Gebührenordnung abzurechnen. Diese Novelle ist der Tatsache geschuldet, dass immer weniger Praxen einen eigenen Notdienst anbieten und selbst große Kliniken sich nicht mehr in der Lage sehen, einen Notdienst anbieten zu können. Der Mangel an Fachpersonal und die arbeitsrechtlichen Vorschriften haben die Aufrechterhaltung eines dauerhaften Notdienstes extrem erschwert, bzw. dazu geführt, dass ein Notdienst mit Fremdpersonal nicht mehr wirtschaftlich angeboten werden kann. Auch die Praxen des tierärztlichen Notdienstes im Landkreis Osterholz-Scharmbeck sind an diese Abrechnungsvorschriften gebunden. Wir hoffen auf Ihr Verständnis

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